Der Vertrag

Nachstehend findest du die Vereinbarung für den Vertrieb deiner industriell gepressten CD bei CeDe.ch, dem grössten Online-Händler der Schweiz, der auch den Fachhandel beliefert. CeDe.ch verkauft auch nach Deutschland und Oesterreich.

Vertriebsvereinbarung für Ton- und Tonbildträger

zwischen

Fontastix, Dombergweg 12, 4423 Hersberg (nachstehend "Fontastix")

und

(Hier Name und Adresse des Auftraggebers) (nachstehend "Auftraggeber")

Die nachstehenden Vereinbarungen bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Fontastix.

    1. Der Auftraggeber überträgt Fontastix für die Dauer des Vertrages die nicht-exklusiven Vertriebsrechte für die vom Auftraggeber bereitgestellten Ton- oder Tonbildträger, über Internet, Mailorder, Fachhandel und weitere Vertriebsplattformen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für das folgende Vertragsprodukt:
      • Interpret und Albumname
      • Fontastix-Bestellnummer
    2. Der Auftraggeber garantiert, dass ihn keine anderweitigen vertraglichen Bindungen daran hindern, diesen Vertrag abzuschliessen und zu erfüllen, und stellt Fontastix von allen Drittansprüchen frei, die sich aus der Verwertung des Ton- oder Tonbildträgers ergeben. Der Auftraggeber hat weiterhin das Recht den oben genannten Ton- oder Tonbildträger zum Beispiel an eigenen Konzerten oder über die eigene Webseite zu verkaufen.
    3. Der Auftraggeber bezahlt für jede CD/DVD eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 120 Franken. Darin ist die Abgabe eines EAN-Codes und von ISRC-Codes enthalten.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fontastix bzw. deren Vertriebspartner während der Dauer dieses Vertrages auf erstes Verlangen, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Bestellung, die für den Vertrieb notwendigen Ton- oder Tonbildträger zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle notwendigen vertragsgegenständlichen Rechte verfügt (Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeits- und Markenrechte an den Werken, Darbietungen, Aufnahmen und Titeln sowie an Texten, Bildern und Graphiken der Umschläge und des Werbematerials). Der Auftraggeber stellt Fontastix von allen Drittansprüchen frei, die sich aus der Verwertung des Ton- oder Tonbildträgers ergeben.
  3. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm unter der oben erwähnten Fontastix-Bestellnummer eingegebenen Angaben korrekt sind und das gelieferte Vertragsprodukt aus industrieller Fertigung stammt (keine gebrannten CDs/DVDs).
  4. Der Auftraggeber garantiert, dass das in den Vertrieb gegebene Vertragsprodukt inkl. Umschlaggestaltung und Werbematerial nicht gegen Rechte Dritter verstösst, insbesondere nicht Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte und Urheberrechte verletzt. Ebenso garantiert er, dass der Vertrieb des Vertragsproduktes (umfasst Ton- oder Tonbildträger, Hülle mit Inlaycard sowie zusätzliche Informations- und Werbematerialien) nicht gegen die schweizerische Rechtsordnung sowie international anerkannte Normen verstösst, insbesondere kein rassistisches Gedankengut enthält bzw. propagiert.
  5. Der Auftraggeber überträgt Fontastix das nicht exklusive Recht, Ausschnitte aus den Werken, Darbietungen und Aufnahmen sowie der zugehörigen graphischen Gestaltungen, Bildern und Texte zum Zweck der Werbung für den Verkauf von Ton- oder Tonbildträgern elektronisch verfügbar zu machen. Diese übertragung umfasst alle notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte inkl. allfälliger Bearbeitungsrechte am Werbematerial. Vorbehalten bleiben die direkt von den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu erwerbenden Rechte.
  6. Fontastix kann die unter Ziff. – 1, 3 und 6 eingeräumten Vertriebsrechte an Vertriebspartner im In- und Ausland weiter übertragen. (optional für das Ausland)
  7. Der Auftraggeber erhält gemäss dem von ihm gewählten, nachstehend publizierten Preiscode seinen Lieferanten-Anteil auf jedem verkauften Ton- oder Tonbildträger. Jährliche Anpassungen seitens Fontastix sind zulässig, wobei das Verhältnis zum Endverkaufspreis nicht wesentlich zu Lasten des Auftraggebers verändert werden darf.
  8. Mit der Zahlung der hier vereinbarten Beteiligung sind alle Ansprüche von Künstlern, Produzenten und sonstigen am Ton- oder Tonbildträger Beteiligten abgegolten.
  9. Die Abrechnungen erfolgen quartalsweise, jeweils am 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. des laufenden Jahres, und werden innert 45 Tagen von Fontastix erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Abrechnungen müssen sämtliche Verkäufe während der betreffenden Abrechnungsperiode ausweisen.
  10. Die Zahlungen erfolgen zeitnah zu den Abrechnungen.
  11. Abgerechnet werden hundert (100) Prozent der verkauften Tonträger.
  12. Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monates nach deren Empfang unter Angabe von Gründen widerspricht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällige änderungen personenbezogener Daten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsadresse, MWST- Nummer etc. unverzüglich und unaufgefordert in seinem Benutzerkonto bei Fontastix einzugeben. Die Abrechnungen werden an die vom Auftraggeber zuletzt mitgeteilte (elektronische) Adresse zugestellt. Liegt Fontastix keine gültige Zahlungsadresse des Auftraggebers vor, werden diese nicht ausbezahlt. Sie bleiben dem Berechtigten aber längstens bis zum Ablauf der ordentlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren gutgeschrieben. Fontastix ist nicht zur Nachforschung nach der Zustell- und Zahlungsadresse verpflichtet.
  13. Die vorliegende Vertriebsvereinbarung tritt sofort nach Eingang der beidseitig unterzeichneten Vertragsexemplare sowie eines Belegexemplars des Ton- oder Tonbildträgers bei Fontastix und Bezahlung der Rechnung gemäss 1b dieser Vereinbarung in Kraft. Die Vertriebsvereinbarung kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die noch nicht verkauften Ton- oder Tonbildträger werden dem Auftraggeber retourniert. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Schlussabrechung erfolgt mit der nächsten Quartalsabrechnung.
  14. Wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Nachlieferung nicht nachkommt, wird sein Produkt ohne weitere Benachrichtigung so lange aus dem Online-Angebot gestrichen, bis es wieder in der verlangten Stückzahl an Lager ist.
  15. Fontastix ist berechtigt, diesen Vertrag mit schriftlicher Erklärung in folgenden Fällen vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen:
    1. wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung zur Lieferung von Vertragsprodukten auch nach Ansetzung einer Nachfrist von 14 Tagen seine Lieferpflichten nicht einhält.
    2. wenn der Auftraggeber übernommene Garantien nicht einhält (Punkt 3, 4 & 5) oder wenn sich Angaben zur Produkteinformation gemäss Beilage 2 als unrichtig herausstellen.
    3. wenn der Auftraggeber übernommene sonstige Pflichten aus diesem Vertrag verletzt und den Vertrag auch nach einer schriftlichen Nachfristansetzung von 30 Tagen nicht einhält.
  16. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
  17. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Fontastix zuständig.

Ort/Datum: Der Auftraggeber

Ort/Datum: Fontastix